Gericht kippt Entscheidung AfD und Die Linke erhalten Fraktionsstatus

Gericht kippt Entscheidung

Das Gericht stellte den Fraktionsstatus der AfD wieder her und bestätigte den Wunsch der Linken eine Fraktion bilden zu dürfen.

Aus formalen Gründen erfüllte das Gericht die Wünsche der klagenden Parteien. Inhaltlich waren die bisherigen Beschlüsse im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts in Ordnung. Die Stadt darf sich unterjährig eine neue Geschäftsordnung geben – allerdings nicht kurzfistig via Dringlichkeitsantrag, sondern ordnungsgemäß im Rahmen der Tagesordnung.

In der nächsten Stadtratssitzung wird es daher erneute um die Fraktionen AfD und Die Linke gehen. Es ist anzunehmen, daß beide den Fraktionsstatus wieder abgeben.

Ende 2020 hatte sich die AfD erfolgreich in die Ausschüsse und den Fraktionsstatus geklagt. Damals hat die Stadt das Vorrecht einer gewählten Guppierung (der AfD) mißachtet. Kleiner Parteien hatten über zwei Ausschußgemeinschaften die Berücksichtigung der AfD verhindert.


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