Sicherheitsbericht 2022

Sicherheitsbericht 2022

Der Sicherheitsbericht 2022 des Polizeipräsidium Mittelfranken und auch die anderen Sicherheitsberichte wurde in der Sitzung des Stadtrates am 26. April 2023 behandelt. In der Aussprache, die bis 17:10 ging wurde betont, da die Sicherheitslage sehr gut ist und alle verantwortlichen Dienststellen hervorragend zusammen arbeiten.

Polizeipäsidium Mittelfranken

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken,
der mit dem Regierungsbezirk Mittelfranken nahezu deckungsgleich ist, registrierten wir im Jahr 2022 78.262 (bzw. 82.120 mit ausländerrechtlichen
Verstößen) Straftaten.

Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2022 bei beachtlichen 66,8 Prozent (68,3 Prozent mit ausländerrechtlichen Verstößen) und damit über dem bayernweiten Durchschnitt, der 64,4 Prozent beträgt.

Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes

Zusätzlich zu den – aufgrund des Umfanges – nur schwer- und stichpunktartig dargestellten Arbeitsinhalten des AK SiSa soll hier auch noch kurz auf die durch die Infektionsschutzbestimmungen bedingten, zusätzlich zu bewältigenden Aufgaben eingegangen werden:

Während im Berichtsjahr 2021 noch

  • 13 Feststellungen und damit verbundene Bekanntmachungen zur Inzidenz im Nürnberger Amtsblatt und
  • 23 Allgemeinverfügungen, in denen Regelungen zu Verbotsflächen (Alkoholkonsum) beziehungsweise
    Gebotsflächen (Maskenpflicht), Testpflicht, Regelung bestimmter Gewerbe
    (Prostitutionsbetriebe), zum Böllerverbot und anderen Bereichen
    getroffen werden mussten, waren im Jahr 2022 nur noch Veröffentlichungen in insgesamt
    sechs Sonderamtsblättern erforderlich. Hier wurden
  • in vier Fällen Alkoholverbotszonen festgesetzt,
  • in einem Fall ein Verbot von Kundgebungen ohne entsprechende Anzeige bei der Ver-
  • sammlungsbehörde und
  • in einem Fall eine Maskenpflicht bei Versammlungen angeordnet.
    Mit fortschreitender Lockerung der Corona-Einschränkungen wurden aber auch wieder Veranstaltungen möglich, so dass im Jahr 2022 insgesamt 117 Erlaubnisse für Veranstaltungen erteilt wurden. Hierbei sind neben den Volksfesten besonders erwähnenswert Rock im Park, das Bardentreffen, Klassic Open Air, Tanz im Grünen, die Super Sommer Sause, Garlicland,
    das Latin Airport Festival, Hip Hop Garden, Container Love, das Brückenfestival und das Altstadt- sowie das Bierfest. Eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis ist hierbei nur dann erforderlich,
    wenn die Veranstaltung von mehr als 1.000 Personen besucht wird. Bei einer geringeren Besucherzahl ist eine Anzeige der Veranstaltung bei der Sicherheitsbehörde ausreichend.

Demonstrationen / Kundgebungen

Die Zahl der Demonstrationen sank 2022 im Vergleich zu den Vorjahren zwar erheblich ab, erreichte aber bei weitem nicht das niedrigere Niveau der Zahl vor Beginn der „Corona-Demos“. Nach 1.191 Demonstrationen 2021 ging sie zwar auf 887 im Jahr 2022 zurück, lag dabei aber immerhin noch mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2018.

Eine ganz besondere Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang die „Klebeaktionen“ von Klimaaktivisten dar, die nicht als Demonstrationen angezeigt werden, aber vor allem die Polizei wegen der damit verbundenen Verkehrsbehinderungen und der potentiellen Gefährdung der an der Aktion Beteiligten sowie der Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer vor große Probleme stellen.

Jahresbericht der Zentralen Bußgeldstelle (RA)

Die Anzeigenentwicklung – 2000 bis 2022. Bei der Zentralen Bußgeldstelle wurden im Berichtsjahr 2022 7.451 Anzeigen erfasst. Der Anzeigeneingang des Jahres 2022 hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr (14.990) um knapp 50% verringert, liegt jedoch noch immer deutlich über dem Durchschnitt der Anzeigenzahlen der 3 Jahre vor der Pandemie (6.048).

Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen über 42 Rechtsgebiete und 164 Tatbestände. Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg.

Bericht des allparteilichen Konfliktmanagements „KoMit“

Bereits 2020 wurden von zwei Nürnberger Stadtratsfraktionen diesbezüglich Anträge gestellt (14.02.2020 Bündnis 90/Die Grünen „Runde Tische in St. Leonhard – weitere Unterstützung vor Ort notwendig“, 20.07.2020 CSU „Konfliktfreie Nutzung des öffentlichen Raums“ und 26.08.2020 Bündnis 90/Die Grünen „Einsatz von Allparteiliche[m] Konfliktmanagement (AKIM) für Nürnberg“). Im Juni 2021 wurden in einer Stadtratsvorlage von OA, BgA und Ref. V entsprechende Leitgedanken formuliert und im September 2022 konnte schließlich eine zunächst bis August 2023 befristete Stelle mit 25 WAS für Allparteiliches Konfliktmanagement geschaffen werden. Diese ist angesiedelt bei BgA/MRB, um zum Ausdruck zu bringen: Der öffentliche Raum ist für alle da, die ihn (legal) nutzen möchten, es soll keine Verdrängung bestimmter Nutzergruppen erfolgen. Eine ausgebildete Mediatorin ist hier nun damit betraut, in diesem Sinne ein allparteiliches Konfliktmanagementsystem
für den öffentlichen Raum in Nürnberg aufzubauen. Im November 2022 schuf der Stadtrat mit einer VK-Planstelle im Haushalt die Grundlage für eine Verstetigung dieser Arbeit.

Gleichzeitig konnten dank der Förderung durch das BMFSFJ als eine von bundesweit 14 Modellkommunen voraussichtlich bis Ende 2023 weitere Personalressourcen für den Aufbau eines kommunalen Konfliktmanagements gewonnen werden. Den Förderrichtlinien des Bundes entsprechend wurden diese bei einem freien Träger (AWO) angesiedelt.

Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN)

Seit Dezember 2018 ist der Kommunale Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, in den Grünanlagen und auf Spielplätzen Nürnbergs unterwegs. Der ADN ist eine Stabsstelle des Geschäftsbereichs des Bürgermeisters.

Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben dem Zeigen von
Präsenz versucht der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine
Einsicht in der Bevölkerung zur Einhaltung u.a. der Regelungen der kommunalen Satzungen und Verordnungen herzustellen. Dadurch wird das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöht.

Der ADN ermittelt für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe und ist die
„Außenwahrnehmung“ der Stadtverwaltung Nürnbergs. Bei gravierenden oder
wiederholten Verstößen leitet der ADN im Rahmen seiner Befugnisse die
Ahndung – zumeist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren – ein.

Daneben werden vom ADN im öffentlichen Bereich festgestellte Mängel an die jeweils zuständigen städtischen oder staatlichen Dienststellen (z. B.
Stolperstellen, Sturmschäden, Vandalismusschäden etc.) sowie an die
zuständigen Polizeiinspektionen (z.B. bei strafrechtlicher Relevanz) gemeldet.

Sicherheitsdienst Nürnberg
Bürgermeisteramt

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