Entzug der Lebensgrundlagen

In einem neuen Buch stellt Hannes Hofbauer die außergerichtlichen EU-Sanktionen vor. Worum geht es bei den Sanktionen? Was bedeuten sie für die bürgerlichen Rechte und das gesellschaftliche Klima?

Sanktionen – Geschichte

Im Christentum beschränkt sich die geschichtliche Wahrnehmung in aller Regel auf die letzten 2000 Jahre. Im Judentum und China werden jeweils mehr als 5000 Jahre beleuchtet.

Einer der ersten Sanktionsfälle hat sich unserer Geschichtsschreibung nach 43 vor Christus ereignet. Der ehemalige römische Konsul Marcus Tullius Cicero wurde von einem seiner Nachfolger sanktioniert. Das heißt sein Vermögen wurde eingezogen und er konnte und wurde straffrei ermordet.

In unserem Mittelalter wurde man für vogelfrei erklärt. Man verlor, nach einem Gerichtsurteil oder einem förmlichen Rechtsakt, alle Rechte und die Frau wurde zu Witwe erklärt.

Wenige Jahrhunderte später, zur Reformationszeit gab es nach einem Gerichtsurteil, die so genannte „Reichsacht“. Davon betroffen war zum Beispiel der Reformator Martin Luther. Luther gelang es zu fliehen. Er konnte die Wirren der Zeit auf der Wartburg überleben.

In den letzten 2 Jahrhunderten arbeiteten die Mächtigen im Rahmen eines Verwaltungsaktes, mit dem Mittel der Ausbürgerung. Dabei sind den Betroffenen die Staatsbürgerschaften entzogen worden und sie mussten das Land verlassen.
Da die Ausbürgerungen in der heutigen Zeit gesetzlich streng geregelt sind und die Maßnahmen gerichtlich überprüfbar sind, ist man in der EU Frau Ursula von der Leyens zu den Methoden der sozialen Vernichtung ohne Gerichtsbarkeit übergegangen

Gesetzliche Grundlagen

In der EU werden die Mitgliedsstaaten, vom Rat und/oder der Kommision beauftragt, die Sanktionen durchzusetzen. In Deutschland werden die Finanzsanktionen duch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) durchgesetzt.

Es existiert in der EU eine Studie, derzufolge es für EU-Sanktionen in der Europäischen Union keine rechtlichen Grundlagen gibt. Allerdings wird dieses Thema weder von den Medien noch von der Justiz vefolgt.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert