Parteiodnungsmaßnahmen

AfD Parteiordnungsmaßnahmen

Alle Parteien in Deutschland unterliegen dem Parteiengesetz, das bereits vor rund 40 Jahren in Kraft getreten ist und seitdem mehrfach wesentlich geändert und ergänzt wurde. Dieses rechtliche Rahmenwerk prägt die Satzungen und Ordnungen der Parteien maßgeblich und sorgt — positiv betrachtet — für einheitliche Spielregeln im deutschen Parteiensystem.

Die Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) bestätigen im Aufnahmeverfahren, daß sie die Satzungen und Ordnungen der Partei anerkennen und befolgen.

Aktiv legitimierte Mitglieder, in der Regel Vorstandsmitglieder, verfügen naturgemäß über weitergehende Möglichkeiten, vermeintliche Satzungsverstöße geltend zu machen. Mitglieder, die überwiegend nur passiv legitimiert sind, können sich mithilfe der Schiedsgerichte gegen entsprechende Vorwürfe verteidigen. Nach einer Entscheidung des Landesschiedsgerichts steht ihnen zudem ein Überprüfungsverfahren vor dem Bundesschiedsgericht offen. Nach Abschluss dieses Verfahrens bleibt schließlich der Weg zu den ordentlichen Gerichten möglich.


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